Test von Sportartikeln zeigt: Jedes vierte untersuchte Produkt enthält gesundheitsschädliche Weichmacher
Berlin. Fitness und Workout sind angesagt und gut für die Gesundheit. Doch wie ein aktueller Labortest des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigt: Bei der Anschaffung von Sportbekleidung und Sportartikel ist Vorsicht geboten, will man mit Schadstoffen belasteten Produkten aus dem Wege gehen.
Zusammen mit seinen Partnern im europäischen Projekt „AskREACH“ testete der BUND beliebte Sportartikel für den Heimgebrauch. Dabei wurden 82 Produkte aus 13 europäischen Ländern in einem unabhängigen Labor auf Schadstoffe untersucht, die gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH als „besonders besorgniserregende Substanzen“ eingestuft sind. Dazu gehören Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle und Alkylphenole. Getestet wurden Gymnastikbälle, Yogamatten, Hanteln, Springseile, Trinkflaschen, Sportschuhe und Schwimmutensilien.

„Die Ergebnisse unseres Tests sind beunruhigend“, sagt Manuel Fernandez, BUND-Experte für Chemikalienpolitik. In jedem vierten Produkt wurden besonders besorgniserregende Substanzen nachgewiesen. Sieben Produkte enthielten die Weichmacher DEHP oder DIBP, die in der EU bereits verboten sind und seit Juli 2020 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. So enthielt ein in Deutschland gekaufter Pilates-Airpad 15 Prozent DIBP, ein Overball aus der Tschechischen Republik 35 Prozent und ein Pilates-Ball aus Luxemburg 41 Prozent von dieser gesundheitsschädlichen Chemikalie. Die Ergebnisse der Untersuchung werden nun an die zuständigen Behörden übergeben.
„Bei Produkten aus Weich-PVC ist besondere Vorsicht geboten, weil hier chemische Zusatzstoffe benötigt werden, um das Material biegsam zu machen. Diese Weichmacher dünsten aus, können eingeatmet und über die Haut aufgenommen werden. Einige Weichmacher sind verboten oder zumindest als gefährlich eingestuft und fallen somit unter die Auskunftspflicht,“ erklärt der BUND-Experte.
Hersteller, Händler und Importeure sind gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe zu erteilen, sofern diese in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent im jeweiligen Produkt enthalten sind. „Wir haben im Vorfeld über die BUND-App ToxFox Anfragen verschickt und keine Firma, die unzulässig belastete Produkte vertreibt, war in der Lage, ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nachzukommen und korrekte Angaben zum Schadstoffgehalt zu machen“, sagt Manuel Fernandez. „Das zeigt, wie wichtig es ist, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen. Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass Unternehmen ihre gesetzliche Pflicht erfüllen, potentiell gefährliche Inhaltsstoffe in ihren Produkten zu deklarieren und diese Informationen öffentlich zugänglich werden.“
Viele Weichmacher, sogenannte Phthalate, haben endokrine Wirkungen, das heißt, sie können den Hormonhaushalt stören, die Fruchtbarkeit und die sexuelle Reifung schon im Mutterleib schädigen und behindern. Einige Phthalate zeigen antiandrogene Wirkungen, wie eine verringerte Testosteronproduktion, und können eine schädigende Wirkung auf die Hodenfunktion haben.
Fernandez abschließend: „Hormongifte haben in Alltagsprodukten generell nichts zu suchen, schon gar nicht in solchen, die wir intensiv nutzen oder am Körper tragen. Solche Stoffe schaden nicht nur unserer Gesundheit, sie gelangen auch bei der Produktion und ihrer Entsorgung in die Umwelt und sind eine Gefahr für viele Tierarten.“
Ergebnisse der Laboruntersuchung unter: www.global2000.at/publikationen/sportartikel-test
Laborprüfung veranlassen unter: Phthalate freie Produkte | Phthalate Frei Test & Siegel (phthalate-frei.de)
Hintergrund: Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun?
- Vermeiden Sie allzu billige Kunststoffartikel, insbesondere aus Weich-PVC oder dunklem Hartplastik.
- Achten Sie auf den Geruch des Artikels: Riecht der Gegenstand stark und undefinierbar, quasi „chemisch“, kaufen Sie den Gegenstand nicht.
- Achten Sie auf Umweltzeichen oder das Phthalate Frei Gütesiegel.
© Quelle: BUND, Bild: Gemaco Media