Bisphenol A (BPA) ist Bestandteil vieler Produkte wie Kosmetika, Kassenzettel, Fahrkarten, Plastikflaschen, Plastikspielzeug, Thermopapier, der Auskleidung von Konservendosen oder Bodenbeschichtungen. Dabei ist BPA eine der wichtigsten und meistproduzierten Chemikalien weltweit. BPA wird von der chemischen Industrie für die Produktion von Polykarbonaten und Epoxidharzen hergestellt.
BPA ist eine hormonschädigende Substanz, die besonders Kinder gefährdet. Der Mensch nimmt BPA über unterschiedliche Wege in den Körper auf.
Auswirkungen auf die Gesundheit – hormonschädigende Eigenschaften
Bisphenol A verursacht im Tierversuch Auswirkungen auf Nervensystem, Prostata und Harnröhre sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes; in höherer Dosierung wurden verspätete Geschlechtsreife oder gar Sterilität beobachtet.
Im menschlichen Körper kann der Stoff wie das weibliche Hormon Östrogen wirken. Es hat negative Auswirkungen auf das Hormonsystem und wird für die zunehmende Unfruchtbarkeit von Männern verantwortlich gemacht. Eine amerikanische Studie hat bei Männern mit einem erhöhten BPA-Level im Harn eine verminderte Konzentration und Qualität von Spermien nachgewiesen.
In Diskussion ist Bisphenol A auch aufgrund der hormonellen Wirksamkeit auf die Umwelt; z.B. kann durch Verweiblichung männlicher Fische die Fortpflanzung einer betroffenen Fischpopulation gefährdet sein
Für die menschliche Gesundheit ist die Belastung über die Umwelt weniger bedenklich als die Belastung über Nahrung und Konsumprodukte. Bereits Neugeborene sind mit diesen und auch einer Reihe von anderen Chemikalien belastet. Von Seiten der europäischen Lebensmittelbehörde werden die derzeitigen Aufnahmemengen von Erwachsenen und Kindern als unbedenklich angesehen.
Bisphenol A im Menschen
Als wichtigste Quellen für die Exposition der europäischen Bevölkerung gegenüber BPA wurden Nahrung und Thermopapier identifiziert.
Durch den Kontakt mit BPA-haltigen Produkten oder durch die Einatmung von mit BPA kontaminiertem Hausstaub kann der Mensch BPA in den Körper aufnehmen. Auch in Bio-Lebensmitteln (Milchprodukte, Gewürze) konnte es bereits nachgewiesen werden. Zwar wird die Substanz rasch innerhalb von 1-2 Tagen über den Urin wieder ausgeschieden, es besteht aber der Verdacht, dass sie zu negativen gesundheitlichen Effekten führen kann.
Bereits Neugeborene sind mit BPA und auch einer Reihe von anderen Chemikalien belastet. Von Seiten der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wurde 2015 die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) auf 4 µg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Dennoch werden die derzeitigen Aufnahmemengen von Erwachsenen und Kindern als unbedenklich angesehen. Eine besondere Risikogruppe stellen Ungeborene und Kleinkinder dar.
Vorschriften für Bisphenol A
Bisphenol A (CAS-Nummer 80-05-7) ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Diphenylmethan-Derivate und eines der Bisphenole.
Die auf europäischer Ebene harmonisierte Einstufung lautet:
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen (Skin Sens. 1)
- H318 Verursacht schwere Augenschäden (Eye Dam. 1)
- H335 Kann die Atemwege reizen (STOT SE 3)
- H360f Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen (Repr. 1B)
Beschränkungen durch Anhang XVII der REACH-Verordnung
Ab dem Jahr 2020 darf Thermopapier, das Bisphenol A in Konzentrationen von 0,02 Gewichtsprozent und darüber enthält, nicht auf den Markt gebracht werden.
Kandidatenliste für gefährliche Stoffe
Bisphenol A ist außerdem aufgrund seiner Reproduktionstoxizität und endrokrinen Schädigung (sowohl auf die Gesundheit, als auch auf die Umwelt) in der Kandidatenliste für sehr gefährliche Stoffe gelistet. Bei Anfrage von KonsumentInnen besteht eine Informationspflicht des Händlers bezüglich der Gefährlichkeit und sicheren Verwendung (gemäß Art.33 der REACH-Verordnung).
Erzeugung von Kunststoffen
Bisphenol A ist durch die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff als Ausgangsstoff für die Erzeugung von Kunststoffen zugelassen. Es darf bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen aus Kunststoff eingesetzt werden, sofern der spezifische Migrationsgrenzwert von 600 µg BPA/kg Lebensmittel eingehalten wird (0,6 mg/kg Lebensmittel). Bei der Herstellung von Kunststoff-Babyfläschchen ist in der EU der Einsatz von BPA verboten (Verordnung (EU) Nr. 10/2011). In Österreich besteht ein zusätzliches Verbot der Verwendung von BPA in Beruhigungssaugern (Schnullern) und Beißringen (Verordnung BGBl. 327/2011).
BPA im Wasser
Die Europäische Richtlinie (2008/105/EG) zur Festsetzung von Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik gibt in Anhang I Qualitätsvorgaben für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe vor. Für BPA ist kein Grenzwert vorgegeben. Derzeit ist BPA nicht als prioritärer Stoff oder als prioritär gefährlicher Stoff im Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) gelistet.
Für BPA in Oberflächengewässern gilt in Österreich ein Immissionsgrenzwert von 1,6 µg pro Liter. Dieser ist einzuhalten, damit ein Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand aufweist. Dieser Grenzwert ist in der QZV Chemie OG (BGBl. II 2006/96) festgelegt.
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