Wie erkenne ich Produkte ohne Weichmacher?

Wie das Umweltbundesamt berichtet, besteht keine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Weichmacher oder Kunststoffe enthalten. Bis jetzt kennzeichnen Hersteller Ihre Produkte freiwillig gemäß Anhang 4 der Verpackungsordnung. Beispielsweise Polyethylenterephthalat (PET / 1), Polyethylen hoher Dichte (HDPE / 2), Polyvinylchlorid (PVC / 3), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE / 4), Polypropylen (PP / 5), Polystyrol (PS / 6).

Oftmals ist das Materialkennzeichen in einem aus drei gebogenen Pfeilen bestehendem Dreieck platziert. Wenn die Kunststoffe nicht gekennzeichnet sind, wird in einem solchen Fall dazu geraten, im Handel oder beim Hersteller nachzufragen.

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