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| Wie erkenne
ich Produkte ohne Weichmacher? |
Wie das Umweltbundesamt berichtet, besteht keine
Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Weichmacher oder Kunststoffe
enthalten. Bis jetzt kennzeichnen Hersteller Ihre Produkte
freiwillig gemäß Anhang 4 der Verpackungsordnung. Beispielsweise
Polyethylenterephthalat (PET / 1), Polyethylen hoher Dichte (HDPE /
2), Polyvinylchlorid (PVC / 3), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE /
4), Polypropylen (PP / 5), Polystyrol (PS / 6).
Oftmals ist das Materialkennzeichen in einem aus drei gebogenen
Pfeilen bestehendem Dreieck platziert. Wenn die Kunststoffe nicht
gekennzeichnet sind, wird in einem solchen Fall dazu geraten, im
Handel oder beim Hersteller nachzufragen.
Phthalate-Free unterstützt Sie bei der Wahl
Phthalat-freier Produkte. Das Gütesiegel sorgt für eine
einfache und zuverlässige Orientierung bei der
Unterscheidung diverser Kunststoffprodukte. Somit ist auch ein
höherer Verbraucherschutz gewährleistet. |
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